TSE für Kassensysteme – Technische Sicherheitseinrichtung

Cloud-TSE für dein Kassensystem

Wir freuen uns, in Deutschland mit unserer Cloud TSE von Swissbit eine moderne und revisionssichere TSE-Lösung anbieten zu können.
Alle Kunden in Österreich können weiterhin die RKSV-Lösung von A-Trust verwenden. In Österreich werden wir zukünftig ebenfalls auf eine Cloud-Lösung umsteigen.
Ab 2020 ist es für Gewerbetreibende mit elektronischem Kassensystem in Deutschland verpflichtend, eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu verwenden. Sie erstellt für alle Kassiervorgänge eine eindeutige Signatur, die protokolliert wird. 

Datensicherung inklusive

Die Sicherung der TSE-Daten (TAR-Dateien) erfolgt automatisch.

Keine Hardware nötig

Kein USB-Stick, keine SD-Karte, kein Fiskal-Modul. Nichts, was verloren gehen, kaputtgehen oder aus dem Rechner gezogen werden kann.

Kein Zertifikatsablauf

Die TSE läuft, solange du Kunde bist, und muss nicht manuell verlängert werden.

Preise

Cloud-TSE

Pro Monat und Kasse

8€

/Monat

Alle Preise zzgl. MwSt.

Für Bestandskunden

Du nutzt noch eine Hardware-TSE?

Alle Kunden, die in Deutschland noch eine Hardware-Lösung (Swissbit oder EPSON) nutzen, können die Datensicherung für 4,90 Euro im Monat optional hinzubuchen, oder die Sicherung eigenständig durchführen. Die Daten sind dann in der Kasse unter dem Menüpunkt „Archive“ abrufbar.

Der Wechsel auf die Cloud-TSE lohnt sich, wenn…

1. Die sogenannte Tar-Datei wird einmal am Tag beim Tagesabschluss automatisch auf DeinerFestplatte gespeichert. Um zu ermitteln, um welches Verzeichnis es sich handelt, rufe bitte deine Kasse auf und wählen aus dem Menü rechts oben den Punkt „Exporte“. Hier findest du die Angabe „Verzeichnis für TSE-Backup“ gefolgt von einem Dateipfad (in der Regel „C:/tseDateien/“).

2. Öffne diesen Pfad mithilfe des Datei-Explorers, und sichere die dort zu findenden Dateien.

3. Falls du den angegebenen Ordner NICHT am vorgesehenen Speicherplatz vorfindest, erstelle dort einen neuen Ordner „tseDateien“. Klicke anschließend in der Kasse unter „Exporte“ auf „TSE Backup“. Nun wird der Ordner gefunden und die notwendigen Daten werden (auch nachträglich) an diesem Ort angelegt.

Gesetzliche Grundlage

Was der Gesetzgeber vorschreibt

Seit 2020 muss jedes elektronische Aufzeichnungssystem in Deutschland nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) durch eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Sie erzeugt für jeden Kassiervorgang eine eindeutige, fortlaufend gezählte Signatur, die nachträglich nicht verändert werden kann.

Die Cloud-TSE erfüllt diese Anforderungen vollständig. Sie ist vom BSI zertifiziert unter der aktuellen Prüfvorschrift BSI TR-03153-1 in der Version 1.1.1 zertifiziert wurde.

  • Aufbewahrungspflicht

    Die Daten müssen zehn Jahre lang unveränderbar und jederzeit auswertbar vorliegen.

  • Meldepflicht

    Kassensysteme und die eingesetzte TSE sind dem Finanzamt elektronisch über ELSTER zu melden. Bei einem Wechsel der TSE ist eine erneute Mitteilung nötig – wir sagen dir bei der Umstellung, was zu tun ist.